Über uns

die Linie Steinburg GmbH

Als zuverlässiger Partner stehen wir unseren Reisenden im Kreis Steinburg zur Verfügung und sorgen für einen reibungslosen Ablauf von Einstieg bis Ankunft. Insgesamt 14 Linienbusse sichern aktuell die Mobilität in unserer Region und sind eine verlässliche Begleitung in Ihrem Alltag. Ab dem kommenden Jahr werden im Zuge unserer Umstrukturierungsmaßnahmen weitere 42 Linienbusse angeschafft und verbessern die Frequentierung in unserem Liniennetz erheblich.

Ab dem 01.01.2022 treten einige strukturelle Veränderungen in unserem Unternehmen in Kraft. Was heißt das für Sie als Mitreisende?
Wie bekomme ich jetzt meine Fahrkarten?

Ab dem 01.01.2022 erfolgt der Verkauf aller Fahrkarten ausschließlich online oder in ausgewählten Ausgabestätten. Der Verkauf und die Ausgabe der Fahrkarten in unseren Linienbussen wird von da an eingestellt.  

Im Zuge der Digitalisierung setzt der neue Anbieter HVV auf einen papierloseren, schnelleren und nachhaltigeren Vorgang der allgemeinen Geschäftsabläufe. Sie bekommen nicht nur die Chance schneller und ortsunabhängig ihre Fahrkarten zu erhalten, auch die Haltezeit an den einzelnen Stationen wird sch verkürzen und so zu einem angenehmeren Fahrerlebnis beitragen.

Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit Ihre Fahrkarten in ausgewählten Ausgabestätten zu erwerben. So können sie beispielsweise Ihre Monatskarte immer noch in Papierform erhalten.

Durch die Einstellung des Fahrkartenverkaufs im laufenden Betrieb und den überwiegend online abgewickelten Prozess, ist eine Entwertung der gekauften Fahrscheine in unseren neuen Linienbussen nicht mehr möglich. Sie können jedoch weiterhin zu den  selben Konditionen ihre Fahrkarten digital erwerben.                                                

Die Sicherheit aller Mitreisenden steht bei uns an erster Stelle. Um die Erhaltung der Gesundheit aller Fahrgäste zu garantieren herrscht in allen Linienbussen eine medizinische Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2 Maske). Des weiteren ermöglichen unsere Neuerungen im Digitalisierungsprozess einen kontaktloseren Ablauf als vorher.

Derzeit ist die Nutzung des Personenverkehrs bundesweit nur nach der 3G Regelung zulässig. Dies bedeutet, dass Mitfahrende entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Halten Sie deshalb neben ihrer Fahrkarte auch Ihren 3G Nachweis und einen amtlichen Lichtbildausweis bereit und zeigen diesen nach Aufforderung vor. Für Getestete sind nur Ergebnisse einer zugelassenen Teststelle zulässig. Da sich die aktuellen Regelungen laufend ändern können, informieren Sie sich bitte vor Fahrtantritt über etwaige Regeländerungen. Tagesaktuelle Informationen hierzu finden Sie auch unter News.

Einzel-, Tages- und Gruppenkarten können nach wie vor in den Bussen erworben werden. Der Verkauf von Wochen- und Monatskarten in den Bussen wird ab dem 01.01.2022 eingestellt.  

Im Zuge der Digitalisierung setzt der neue Anbieter HVV auf einen papierloseren, schnelleren und nachhaltigeren Vorgang der allgemeinen Geschäftsabläufe. Sie bekommen nicht nur die Chance schneller und ortsunabhängig ihre Fahrkarten zu erhalten, auch die Haltezeit an den einzelnen Stationen wird sch verkürzen und so zu einem angenehmeren Fahrerlebnis beitragen.

Selbstverständlich haben Sie weiterhin die Möglichkeit Ihre Fahrkarten in ausgewählten Ausgabestätten zu erwerben. So können sie beispielsweise Ihre Monatskarte immer noch in Papierform erhalten.

Durch die Einstellung des Fahrkartenverkaufs im laufenden Betrieb und den überwiegend online abgewickelten Prozess, ist eine Entwertung der gekauften Fahrscheine in unseren neuen Linienbussen nicht mehr möglich. Sie können jedoch weiterhin zu den  selben Konditionen ihre Fahrkarten digital erwerben.                                                

Die Sicherheit aller Mitreisenden steht bei uns an erster Stelle. Um die Erhaltung der Gesundheit aller Fahrgäste zu garantieren herrscht in allen Linienbussen eine medizinische Maskenpflicht (OP-Maske oder FFP2 Maske). Des weiteren ermöglichen unsere Neuerungen im Digitalisierungsprozess einen kontaktloseren Ablauf als vorher.

Derzeit ist die Nutzung des Personenverkehrs bundesweit nur nach der 3G Regelung zulässig. Dies bedeutet, dass Mitfahrende entweder geimpft, genesen oder getestet sein müssen. Halten Sie deshalb neben ihrer Fahrkarte auch Ihren 3G Nachweis und einen amtlichen Lichtbildausweis bereit und zeigen diesen nach Aufforderung vor. Für Getestete sind nur Ergebnisse einer zugelassenen Teststelle zulässig. Da sich die aktuellen Regelungen laufend ändern können, informieren Sie sich bitte vor Fahrtantritt über etwaige Regeländerungen. Tagesaktuelle Informationen hierzu finden Sie auch unter News.

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